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04. Februar 2010

In der Ratssitzung vom 03.02.2010 beschloss der Rat der Stadt Düren, im Rahmen des Dorfentwicklungsplanes (östlicher Dorfeingang) ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich Peter- und Alexanderstrasse. Die gültige Satzung besagt einfach erklärt, das Verkäufe der Stadt unverzüglich angezeigt werden müssen. Diese kann dann innerhalb von zwei Monaten ihr Vorkaufsrecht zum Verkehrswert ausüben. In dem beschriebenen Bereich liegt u.a. die Gaststätte "Zum Sportplatz". Die NPD moniert nun, das die Stadt ja gar kein Geld für einen Kauf hätte und beschimpft diese deshalb als "Scheindemokraten".